14 einbarung hätte nur die bereits verursachten Schulden umfasst und nicht eine gerade angetretene Fahrt, zumal es die Dienstleistung «Fahren auf Rechnung» eben gerade nicht gibt. Im Übrigen hat der Beschuldigte bei der F.________ AG offene Zahlungsbeträge von CHF 520.00 (CHF 280.00 und CHF 240.00), Verlustscheine im Betrag von CHF 541.80 und CHF 320.00 und ein Inkassodossier von CHF 400.00, welches infolge unbekannten Aufenthalts des Beschuldigten eingestellt worden sei (vgl. pag.