Er wäre damit auch nicht verpflichtet gewesen, einen Zuschlag in der Höhe von CHF 90.00 zu bezahlen (vgl. pag. 766: pag. 771). Die F.________ AG bestätigte denn auch, mit dem Beschuldigten nie eine Fahrt auf Rechnung vereinbart zu haben. Aus den Eingaben der F.________ AG ergibt sich vielmehr, dass der Beschuldigte mehrfach wegen «Fahrens ohne gültigen Fahrausweis» inkl. Zuschlag von CHF 90.00 gebüsst wurde (pag. 778 ff.). Schliesslich wurde zwischen dem Beschuldigten und der F.________ AG auch nie eine Zahlungsvereinbarung abgeschlossen.