776; Regelungen gemäss Tarif ________ Ziff. 12.40 i.V.m. 30.10: für «Perronbillette» ist ein Servicezuschlag von CHF 10.00 vorgesehen). Folglich kann dem Beschuldigten nicht geglaubt werden, er habe den Zugbegleiter aufgesucht und eine Fahrt auf Rechnung vereinbart. Vielmehr hätte er – hätte er den Zugbegleiter effektiv aktiv aufgesucht – bereits vor Ort die Fahrkarte inkl. Servicezuschlag zahlen müssen. Er wäre damit auch nicht verpflichtet gewesen, einen Zuschlag in der Höhe von CHF 90.00 zu bezahlen (vgl. pag.