Die Aussagen des Beschuldigten sind lebensfremd. Es ist nur wenig überzeugend, bei der viel befahrenen Strecke Thun – Zürich Oerlikon mehrmals vor Betreten des Zugs den Kondukteur bzw. Zugbegleiter aufzusuchen und diesen nach Erlaubnis zu fragen, ohne Fahrkarte die Zugfahrt antreten zu dürfen. Hinzu kommt, dass gemäss Auskunft der F.________ AG Fahrten auf Rechnungen überhaupt nicht angeboten werden. Vielmehr hätten Reisende die Möglichkeit, vor Abfahrt beim Kontrollpersonal einen Fahrausweis zum regulären Fahrpreis zu kaufen (sog. «Perronbillet»), wobei nur der Servicezuschlag erhoben werde (pag. 776;