Der Beschuldigte machte geltend, er sei nicht nur zweimal, sondern sechs- bis siebenmal so gefahren. Er sei vor der Zugfahrt zum Kondukteur gegangen und habe ihm gesagt, dass er eine Rechnung benötige. Es sei so abgesprochen und keine Schwarzfahrt gewesen, weil er das Einverständnis gehabt habe und auch den Zuschlag von CHF 90.00 bezahlt hätte (pag. 767, Z. 414 ff.). Die Aussagen des Beschuldigten sind lebensfremd.