13 lie umbringen. Er werde zurückkommen und ihn erschiessen. C.________ hatte aufgrund dieser Drohungen Angst. 10.2 Zu Ziff. 6 der Anklageschrift (Vorwurf des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis / ohne andere Berechtigung) Der Beschuldigte fuhr am 26.6.2015 und am 17.7.2015 mit dem Zug die Strecke Thun – Zürich Oerlikon ohne über einen Fahrausweis zu verfügen. Der Beschuldigte machte geltend, er sei nicht nur zweimal, sondern sechs- bis siebenmal so gefahren.