_» zu gelangen. Weil ihm dies nicht gelungen sei, habe er C.________ angegriffen, weshalb man den Beschuldigten zu Boden geführt habe (pag. 162, Z. 25 ff.; pag. 166, Z. 35 ff.). Der Beschuldigte habe C.________ und dessen Familie bedroht. Er habe gesagt, er werde die Familie von C.________ aufsuchen und umbringen. Er wisse, wo seine Familie wohne. Der Beschuldigte habe auch gedroht, C.________ umzubringen. Aber wie genau könne er nicht sagen (pag. 162, Z. 50 ff.). G.________ schilderte die Geschehnisse objektiviert und gab Erinnerungslücken zu. So gab er an, nicht mehr zu wissen, ob der Beschuldigte C.________ beschimpft habe (pag. 162, Z. 66 ff.; pag. 166, Z. 52).