Entgegen den Behauptungen der Verteidigung führte C.________ die Angst vor dem Beschuldigten nicht nur auf dessen Aufsuchen bei der Bar zurück. Bei seiner polizeilichen Einvernahme schilderte C.________ explizit, er habe bei dieser Drohung Todesangst gehabt. Er traue dem Beschuldigten das voll und ganz zu. Erst danach führte er aus: «Mittlerweile sowieso, da er oder Kollegen von ihm seit dem Vorfall bereits mehrmals vor dem E.________ erschienen und nach mir gefragt haben» (pag. 154, Z. 74 ff.). Er habe Angst um seine Familie (pag. 154, Z. 89). Die Worte hätten sich bei ihm eingebrannt, dort höre der Spass für ihn auf (pag. 159, Z. 85 f.). Die Schilderungen der Angst wurden von C.______