10 10. Würdigung durch die Kammer 10.1 Zu Ziff. 4 der Anklageschrift (Vorwurf der Drohung) Die Vorinstanz fasste die Aussagen des Beschuldigten, C.________ und G.________ ausführlich und korrekt zusammen. Darauf kann verwiesen werden (pag. 1423 ff., S. 50 ff. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). Der Beschuldigte gab anfänglich an, er sei am besagten Morgen vom 29.11.2014 von C.________ nicht in das «E.________» reingelassen worden. Nach einem Wortwechsel habe er dennoch in das Lokal gewollt und C.________ habe ihn zu Boden gedrückt.