_ habe klar ausgesagt, dass ihn bereits die Drohung vom 29.11.2014 in Angst und Schrecken versetzt habe. Er habe Todesangst gehabt, weil er es dem Beschuldigten voll und ganz zutraue. Erst dann habe C.________ ergänzt, der Beschuldigte und dessen Kollegen seien mehrmals vor dem «E.________» erschienen und hätten nach ihm gefragt. Er habe erklärt, Angst um seine Familie zu haben. Zudem sei er am 29.11.2014 von der Polizei zu seinem Auto begleitet worden, damit er sicher nach Hause gekommen sei. Die Drohungen hätten sich im Gedächtnis von C.________ eingebrannt.