eine Drohung ausgesprochen zu haben. Der Beschuldigte bestreitet im Übrigen nicht, am 26.6.2015 sowie am 17.7.2015 auf der Strecke Thun – Zürich Oerlikon ohne gültigen Fahrausweis gefahren zu sein. Der Beschuldigte macht jedoch geltend, er habe vorgängig den Kontakt zum Zugpersonal aufgenommen und eine Einwilligung erhalten, die Fahrt auf Rechnung anzutreten.