8 7. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 29.11.2014, ca. 05.45 Uhr in Thun vor der Bar «E.________» war und in diese gelangen wollte. C.________ versuchte als Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, den Beschuldigten davon abzuhalten. Nach mehrmaligen Versuchen wurde der Beschuldigte von C.________ zu Boden geführt. Der Beschuldigte bestreitet nicht, C.________ während dessen beschimpft zu haben. Er bestreitet jedoch, gegenüber C.________ eine Drohung ausgesprochen zu haben.