4. Im Weiteren sei zu verfügen: 4.1. A.________ sei im vorzeitigen Strafvollzug zu belassen. 4.2. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen. 4.3. Die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN-Nr. ________ und PCN- Nr. ________) sei nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). 4.4. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sei nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).