Rechtsanwalt B.________ beantragte, den Beschuldigten von den Vorwürfen der Drohung und der Widerhandlungen gegen das PBG freizusprechen und zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, unter Anrechnung von 252 Tagen Untersuchungs- und Sicherheitshaft und bei vorzeitigem Strafantritt am 12.7.2016 sowie zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend CHF 100.00, zu verurteilen (pag. 1450 f.). Die Verfahrensleitung forderte die Parteien mit Verfügung vom 18.4.2017 auf, mitzuteilen, ob sie mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens nach Art. 406 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO;