[amtliche Entschädigung] VII. [Verfügungen] 3 2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 22.12.2016 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 29.12.2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1367). Mit Berufungserklärung vom 13.4.2017 beschränkte der Beschuldigte die Berufung auf die Schuldsprüche wegen Drohung (Ziff. III.4 des erstinstanzlichen Dispositivs) und den Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBG; SR 745.1; Ziff. III.6. bis Ziff.