Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 252 Tagen werden im Umfang von 252 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 12.07.2016 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 100.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 150.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 20‘315.00 und Auslagen von CHF 1‘889.50, insgesamt bestimmt auf CHF 22‘204.50. […] VI.