139 und sie wird gestützt hierauf sowie gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. I.1.3.1 bis I.1.3.3 hiervor, in Anwendung der Artikel 40, 47, 49 Abs. 1 und 2, 51, 138 Ziff. 1 und 2 und 146 Abs. 1 und 2 StGB 426 Abs. 1 und 428 Abs. 1 StPO verurteilt: