1.1 das Strafverfahren gegen A.________ wegen Veruntreuung, angeblich begangen in Zollikofen im Jahr 2001 zum Nachteil von L.________ (sel.) im Deliktsbetrag von CHF 60'000.00 (Ziff. III.1.1 der Anklageschrift) eingestellt wurde, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung; 1.2 A.________ freigesprochen wurde: