Die Kammer erachtet es insbesondere nicht als notwendig, der Beschuldigten ein Berufsverbot als Treuhänderin und als Vermögensverwalterin aufzuerlegen. Seit dem Urteil vom 26. August 2009 sind neun Jahre vergangen. Zudem wird die Beschuldigte zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Folglich entfällt auch eine Veröffentlichung eines Berufsverbots im Amtsblatt des Kantons Bern.