24. Ersatzmassnahmen des Haftgerichts vom 22. Dezember 2008 sowie die Ersatzmassnahmen des Haftgerichts vom 11. Oktober 2010 Nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Behandlung allfälliger Rechtsmittel werden die Ersatzmassnahmen des Haftgerichts vom 22. Dezember 2008 sowie die Ersatzmassnahmen des Haftgerichts vom 11. Oktober 2010 aufgehoben. Pass und Identitätskarte der Beschuldigten sind dieser per diesem Datum herauszugeben. Die Kammer erachtet es insbesondere nicht als notwendig, der Beschuldigten ein Berufsverbot als Treuhänderin und als Vermögensverwalterin aufzuerlegen.