Die Beschuldigte ist bis auf den Freispruch i.S. CC.________ oberinstanzlich mit ihren Anträgen vollumfänglich unterlegen, sodass sie die gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 15‘000.00, zu tragen hat. 23. Entschädigungen 23.1 Fürsprecher K.________ Die Entschädigung des früheren amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher K.________, wird für das erst- und oberinstanzliche Verfahren S 09 971/SK 10 63 (bis zum Widerruf des amtlichen Mandates am 29. September 2010) auf CHF 42‘055.80 bestimmt. Die Beschuldigte hat dem Kanton Bern diese