132 eingereicht wurde. Jedoch kann zur Durchsetzung der Zivilklage nicht nur der für die Zivilklage massgebende Sachverhalt betrachtet werden. Es ist vertretbar, eine gewisse Zeit für das Studieren und Verstehen des Handlungsmusters der Beschuldigten zu veranschlagen. Als angemessen werden 6 Stunden für die Vorbereitung der Hauptverhandlung erachtet. Die 2.4 Stunden Wegzeit sind nicht zu entschädigten, jedoch kann für die dreimalige Fahrt ein Reisezuschlag gewährt werden.