In dieser stellte er in Aussicht, anlässlich der Hauptverhandlung eine detaillierte Kostennote zu den Akten zu geben und gab damit auch seine dortige Teilnahme bekannt. Dem Beginn der Hauptverhandlung blieb die Privatklägerin fern, Rechtsanwalt D.________ war aber anwesend. Ab 14.00 Uhr wohnte die Privatklägerin der Verhandlung bei und wurde um 16.30 Uhr befragt. Auf Anfrage des Gerichts wurde die Privatklägerin nach ihrer Einvernahme von der weiteren Teilnahme am Verfahren dispensiert (pag. 18 145 f.). Am Folgetag fand u.a. die Fortsetzung der Befragung der Beschuldigten statt. Ferner wurden die Plädoyers abgehalten (pag.