Gemäss Art. 41 Abs. 1 OR wird ihm zum Ersatze verpflichtet, wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit. A.________ wurde schuldig gesprochen des Betruges zum Nachteil von C.________. Somit hat A.________ C.________ widerrechtlich geschädigt, was eine Schadenersatzpflicht auslöst.