Diesen zutreffenden Ausführungen schliesst sich die Kammer an. Insbesondere ist hervorzuheben, dass auch wenn es sich bei den Wirtschaftsdelikten um nicht unerhebliche Summen handelt, diese mit Blick auf die grosse Anzahl Straftaten insgesamt nicht mehr gross ins Gewicht fallen. Die Kammer erachtet für alle Delikte zusammen eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten als angemessen. Auch hier ist der Asperationsfaktor von einem Drittel anzuwenden, womit eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 8 Monaten erfolgt. Damit resultiert eine Gesamtstrafe von 90 Monaten Freiheitsstrafe.