Obschon diese aufgrund der jeweiligen Deliktssumme schwer wogen, fallen sie im Verhältnis der hier zu beurteilenden Delikten sowohl betragsmässig als auch von der kriminellen Energie nicht mehr stark ins Gewicht. Verhältnismässig stärker gewichtet wurden hingegen die Urkundenfälschungen und die Widerhandlung gegen das AHVG, auch wenn letztere betragsmässig sehr gering war. Zu einer starken Strafreduktion führt letztlich, dass seit dem Tatzeitpunkt viel Zeit verstrichen ist.»