129 Aus dem Verfahren I liegen Schuldsprüche wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung, Wiederhandlungen gegen das AHV-Gesetz und mehrfacher Verkehrsregelverletzung sowie wegen Betruges vor. Bei den Veruntreuungen und dem Betrug handelte es sich um gleichartige Taten, wie sie im vorliegenden Fall beurteilt wurden. Obschon diese aufgrund der jeweiligen Deliktssumme schwer wogen, fallen sie im Verhältnis der hier zu beurteilenden Delikten sowohl betragsmässig als auch von der kriminellen Energie nicht mehr stark ins Gewicht.