19. Fazit Strafhöhe für die vorliegend zu beurteilenden Delikte Ausgehend von einer Einsatzstrafe von 66 Monaten, einer Asperation von insgesamt 25 Monaten für die weiteren Delikte, einer Straferhöhung für die Täterkomponenten im Umfang von 9 Monaten sowie einer Strafreduktion von 18 Monaten für die Verletzung des Beschleunigungsgebotes kommt die Kammer vorliegend zu einer Strafhöhe von 82 Monaten Freiheitsstrafe.