in psychologischer Behandlung. Für die Zukunft habe sie keine grossen Illusionen und Hoffnungen. Sie möchte mit dem Verkauf von Immobilien Geld verdienen. Ihr fehle aber die Kraft (pag. WSG 18 157 ff.). Das Gericht hat keine Gründe, an diesen Angaben zu zweifeln. Die Beschuldigte lebt demzufolge in geregelten, wenngleich überschaubaren Verhältnissen. Die aktuellen Verhältnisse sind demzufolge neutral zu werten.