126 Massnahmen (Untersuchungshaft, Ersatzmassnahmen, Verurteilung) beeindrucken liess. Im Verfahren I wurde die Strafverfolgung gegen die Beschuldigte am 17. Januar 2006 eröffnet. Ihre erste Befragung erfolgte am 7. März 2006 (pag. 19 027 ff.). Zahlreiche Sachverhalte des Verfahrens III sowie die qualifizierte Veruntreuung aus dem Verfahren II erfolgten demnach während laufendem Verfahren. Sogar nach der Verurteilung im Verfahren I am 9. Mai 2008 nahm die Beschuldigte weiter Darlehen auf, jenes der Geschädigten CF.________ sogar nur 11 Tage nach der Urteilseröffnung.