_ nicht in der Lage war, ein klares "Ja" zu äussern, als sie von den CJ.________ (Bank)-Mitarbeitern im Altersheim gefragt wurde, ob sie der Transaktion zustimme, weist daraufhin, dass sich die Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt über alles andere stellte. Die Art und Weise der Herbeiführung wiegt daher schwer.»