_ bezog und dieses Geld für eigene Zwecke verwendete. Es ist ebenso erstellt, dass die Beschuldigte das Geld vollständig zurückbezahlte, was angesichts ihrer Verschuldung jedoch nur durch Fremdmittel möglich war. Insbesondere mit Blick auf den im Vergleich zum Vorfall zum Nachteil von N.________ tiefer ausgefallenen Deliktsbetrag erachtet die Kammer hierfür 3 Monate Freiheitsstrafe als angemessen. Asperierend wird die Einsatzstrafe um 1 Monate Freiheitsstrafe erhöht. 16.2.4 Qualifizierte Veruntreuung zum Nachteil von U.________ Die Verurteilung wegen qualifizierter Veruntreuung zum Nachteil von U.________ ist bereits rechtskräftig.