123 Die Angeschuldigte handelte aus rein egoistischen Motiven. Es ging ihr um nichts anderes als Geld, um ihre Löcher zu stopfen. Hier kann nicht mehr, wie im früheren Fall von einem Eventualdolus ausgegangen werden. Angesichts der klaren und offensichtlichen Schädigung und Bereicherung und nach der Durchführung der Voruntersuchung im vorherigen Verfahren kann nur vom direkten Vorsatz die Rede sein. Sie hat mit Wissen und Willen gezielt gehandelt. Dies wirkt sich neutral aus.