H.________ vertraute der Beschuldigten aufgrund der langjährigen Geschäftsbeziehung. Zudem setzte die Beschuldigte die Geschädigte H.________ gezielt unter Zeitdruck. Erschwerend kommt hinzu, dass die Beschuldigte das gesamte Ersparte der Geschwister H.________ und I.________ veruntreute, H.________ musste zuletzt Ergänzungsleistungen beziehen. Das alles zeugt von einem kaltherzigen und erbarmungslosen Vorgehen der Beschuldigten. Zu den subjektiven Tatkomponenten hielt die Vorinstanz fest was folgt (pag. SK 10 63 pag. 970 f.): «Willensrichtung, Beweggründe und Ziele