122 Weise der Erfolgsherbeiführung als verwerflich erscheinen. Insgesamt erachtet die Kammer eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten als dem Verschulden der Beschuldigten angemessen. Für die Höhe des Asperationsfaktor wird auf die Ausführungen unter Ziff. V.16.1.1 hiervor verwiesen. In Anwendung des Asperationsprinzips ist die Einsatzstrafe für den Betrug zum Nachteil der Geschädigten G.________ um abgerundet 3 Monate zu erhöhen. 16.2 Qualifizierte Veruntreuung, mehrfach begangen 16.2.1 Qualifizierte Veruntreuung zum Nachteil von H.____