Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist mit CHF 125‘000.00 für einen einzelnen Betrug gross. Was die Art und Weise von Herbeiführung angeht, kann auf die vorhergehenden Erwägungen verwiesen werden, die Beschuldigte täuschte einem sehr alten Ehepaar, langjährigen Kunden von ihr, einen nicht existenten Rückzahlungswillen vor und setzte sie mit der „rührseligen“ Geschichte von der eigenen Schwester, die mit Kindern auf der Strasse stehen würde, wenn sie nicht helfen, unter einen grossen moralischen Druck. Es kann auch nicht davon gesprochen werden, dass die Beweggründe irgendwie altruistischer Natur gewesen wären, auch wenn A.________