Zwischenfazit objektive Tatkomponenten Betreffend den Ausgangspunkt für die Strafzumessung beim gewerbsmässigen Betrug greift die Kammer im Sinne einer groben Richtschnur zunächst auf die Masterarbeit «Angemessene Strafzumessung im Wirtschaftsrecht» von TANJA GRABER, Staatsanwältin Thurgau, vom 30. Juni 2011, Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalität, Universität Luzern sowie auf die Weisungen der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 25. November 2010 (Inkrafttreten am 1. Januar 2011) «Ausschluss des Strafbefehlsverfahrens, Anklageerhebung und