Auch für die Kammer steht bei der Beurteilung der Art und Weise der Erfolgsherbeiführung die Opferauswahl durch die Beschuldigten im Vordergrund. So pflegte die Beschuldigte zu allen Opfern eine – oftmals langjährige – persönliche Beziehung, welche teilweise sogar (sehr) freundschaftlich war. Die Leute vertrauten ihr, sowohl als ihre Treuhänderin als teilweise auch als ihre Freundin. Diesen Umstand nutzte die Beschuldigte kaltblütig aus, indem sie jeweils die individuellen, persönlichen Schwächen ihrer Opfer verwendete, um an ihr Geld zu kommen.