Auch betreffend die Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen des WSG verwiesen werden (pag. 18 543 f.): «Bei der Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist festzustellen, dass die Beschuldigte eine besondere „Gabe“ hat, sich auf unterschiedliche Menschen einstellen zu können, Vertrauen, freundschaftliche Beziehungen schaffen zu können und intuitiv zu erfassen, was sie der jeweiligen Person erzählen muss, damit diese bereit ist, ihr Geld zu geben. A.________ nutzte lange bestehende, persönliche Beziehungen kaltblütig, aus, besonders negativ fallen dabei ihre Handlungen gegenüber AU.