Diesen zutreffenden Ausführungen schliesst sich die Kammer an. In Abweichung zum WSG ist mit Blick auf den Freispruch im Fall CC.________ jedoch von «nur» 30 Geschädigten und von einem um CHF 40‘000.00 reduzierten Deliktsbetrag auszugehen. Dieser Umstand führt aber angesichts der noch immer enormen Anzahl Geschädigter und der grossen Deliktsumme nur zu einer marginalen Verschuldensreduktion der Beschuldigten. 15.1.2 Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs Auch betreffend die Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen des WSG verwiesen werden (pag.