Die Ausfällung einer Freiheitsstrafe rechtfertigt sich aber insbesondere aus nachfolgenden Überlegungen. Zum einen erwartet die Beschuldigte ohnehin ein längerer Freiheitsentzug, weshalb sie die Nachteile einer bloss kurzen Freiheitsstrafe nicht zu erleiden hat. Zudem spricht für das Ausfällen von Freiheitsstrafen der enge Zusammenhang zwischen den Delikten. Bei diesen handelt es sich samt und sonders um Wirtschaftsdelikte, wobei die Beschuldigte immer mehr oder weniger identisch vorgegangen ist. Alle Delikte stehen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Matte Y.________ bzw. mit dem «Schneeballsystem» der Beschuldigten.