Mit Blick auf die grosse Deliktsumme und die immense Anzahl Geschädigter steht fest, dass hierfür eine Strafe von mehr als 12 Monaten und damit zwingend eine Freiheitsstrafe auszufällen ist. Damit eine Asperation mit den weiteren Delikten und damit die Ausfällung einer Gesamtstrafe vorgenommen werden kann, muss die Kammer folglich auch für die übrigen Delikte jeweils die Ausfällung einer Freiheitsstrafe als notwendig erachten. Dabei kommt von Gesetzes wegen für alle anderen Delikte sowohl eine Geld- als auch eine Freiheitsstrafe in Frage. Für Strafen von weniger als sechs Monaten bzw. bis zu 180 Tagessätzen ist grundsätzlich eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit auszusprechen (Art.