14. Allgemeines Die theoretischen Ausführungen des WSG zur Strafzumessung im Allgemeinen, zur Strafschärfung sowie zur Zusatzstrafenbildung gemäss Art. 49 Abs. 2 aStGB (pag. 18 539 ff.) treffen zu. Darauf kann verwiesen werden. Das Ersturteil im Verfahren I erfolgte am 9. Mai 2008 (pag. 19 159 ff.). Mittlerweile liegt ein rechtskräftiges Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vor, worin die Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt wurde. Der Tatzeitpunkt der überwiegenden Mehrheit der hier beurteilten Delikte aus den Verfahren II