13. Anwendbares Recht Zwischen der Begehung der ersten zu beurteilenden Tat im Jahr 2003, der Begehung der letzten zu beurteilenden Tat im Jahr 2009 sowie deren vorliegenden Beurteilung wurde das Schweizerische Strafgesetzbuch zweimal revidiert. Am 1. Januar 2007 trat der neue allgemeine Teil des Strafgesetzbuches, worin die Bestimmungen zur Strafzumessung geregelt sind, in Kraft. Diese wurden per 1. Januar 2018 teilweise erneut revidiert.