Dass dem so war brachte die Beschuldigte selbst zum Ausdruck als sie sagte, „L.________“ habe sie gescholten, als sie von verspätet bezahlten Rechnungen erfahren habe. Frau L.________ ging, dies ebenfalls die Aussagen der Beschuldigten, bewusst ins Altersheim und war bereit, dort den Höchsttarif zu bezahlen, ging also davon aus, eine relativ wohlhabende Frau zu sein. Am Schluss, dass L.________ ihr Vermögen der Beschuldigten anvertrauen und nicht etwa schenken wollte, ändert auch die Tatsache, dass sie diese in ihrem Testament von 1999 als Alleinerbin einsetzte, nichts.