Gestützt auf diese Ausführungen kommt die Kammer zum Schluss, dass L.________ im Jahr 2005 ihre administrativen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln konnte und dass sie nicht mehr in der Lage war, die Auswirkungen von Entscheidungen in finanziellen Belangen zu verstehen und sich diesbezüglich eine unabhängige Meinung zu bilden. Dieser Umstand muss der Beschuldigten, welche