__ ihrer Meinung nach noch in der Lage gewesen sei, ihre administrativen und finanziellen Obliegenheiten selber zu besorgen antwortete CP.________ (pag. 120 190 034 Z. 30 ff.): «Ganz klar, nein.» Diese Darstellung deckt sich zudem mit den Aussagen von CR.________, dem Leiter Administration im Betagtenheim CQ.________ (vgl. pag. 120 19 026 ff.; pag. 120 19 028 Z. 8 ff.). Bezeichnend ist auch der Umstand, dass das Betagtenheim L.________ nicht mehr darüber informierte, dass ihre Monatsrechnungen durch die Beschuldigten über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt worden sind und dass sie sogar betrieben werden musste. Dies mit folgender Begründung (pag. 120 19 028 Z. 38 ff.