120 19 328 ff.) zu verneinen. Der Betreuungsbericht schildert anschaulich den Zustand der Geschädigten L.________ kurz vor der Darlehensgewährung, namentlich im Zeitraum von Herbst 2004 bis Winter 2005. Es ist dokumentiert, dass L.________ zu diesem Zeitpunkt verschiedene körperliche Gebrechen (so sah sie beispielsweise sehr schlecht) und Verhaltensauffälligkeiten aufwies (Aggressivität, Probleme mit dem Kurzzeitgedächtnis etc.). Bereits diese Feststellungen lassen auf eine eher schlechte physische und psychische Verfassung schliessen. Besonders aufschlussreich und letztlich ausschlaggebend sind zudem die Aussagen von CP.