18 528): «Anders als bei den beiden vorangehenden Anklageziffern ist bei dieser Ziffer der Ablauf der Ereignisse aufgrund der vorhandenen Bankunterlagen erstellt: Nachdem das Chalet von Frau L.________ mit Vertrag vom 23. September 2005 hatte verkauft werden können, floss der Verkaufserlös von CHF 340‘000.00 Valuta 3. Oktober 2005 auf das Konto von L.________. CHF 253‘000.00 davon wurden bereits am nächsten Tag auf das Konto der Beschuldigten transferiert. Wie es dazu kam, ergibt sich aus den Schilderungen verschiedener CJ.________ (Bank)-Mitarbeitenden. Das Gericht erachtet die bildhaften Schilderungen als glaubhaft, hatten die CJ.