hat das Gericht keine Zweifel daran, dass L.________ spätestens 2005 nicht mehr in der Lage war, ihre administrativen Angelegenheiten zu regeln und dass sie nicht mehr in der Lage war, die Auswirkungen von Entscheidungen in finanziellen Belangen zu verstehen und sich diesbezüglich eine unabhängige Meinung zu bilden.»